Allgemeine Geschäftsbedingungen

44 Jahre Erfahrung und Know-How
in der Herstellung von Vorzelten, Schutzdächern und Pavillons.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Preise

1.1 Die gesetzliche MwSt. von 19% ist in den Preisen bereits enthalten. Unsere Preise verstehen sich ab Werk Morbach.

1.2 Berechnet werden die im Auftrag vereinbarten Preise.

2 Lieferung

Die Lieferung erfolgt in der Regel per Spedition. Die Kosten trägt der Käufer. Bei Selbstabholung entfallen die Frachtkosten. Auslieferung nur gegen Barzahlung.

3 Zahlungsbedingung

3.1 Zahlung bei Lieferung oder Abholung in bar. Skonto kann nicht gewährt werden.

3.2 Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückhaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und von uns anerkannt wurden oder unstrittig sind.

3.3 Da jedes Produkt eine Einzelanfertigung ist, können 50% des Preises als Vorauszahlung erhoben werden.

4 Eigentumsvorbehalt

Alle Artikel und vom Verkäufer verbreitete Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers Eigentum des Verkäufers.

5 Frachtkosten

Fracht- und Transportkosten erfolgen zu Lasten und auf Risiko des Käufers. Reklamationen sind sofort gegenüber dem jeweiligen Spediteur zu erheben. Selbstabholung durch den Käufer ist nach entsprechender Vereinbarung möglich. Bei Montage durch die Fa. Dutzig entfallen die Frachtkosten.

6 Lieferfristen

6.1 Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit gewissenhaft eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Verkaufsgegenstand auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

6.2 Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer – ebenso auch dem Verkäufer – ein Rücktritt nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 3 Monate überschritten worden ist. Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Wetterbedingte Verzögerungen sind von diesen Vereinbarungen ausgeschlossen.

7 Gewährleistung

7.1 Die Fa. Vorzelte Dutzig gewährt für die eigens hergestellten Produkte eine Gewährleistung von 24 Monaten auf die Haltbarkeit der verwendeten Materialien. Farbliche Veränderungen und normale Abnutzungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar, ebenso Beschädigungen durch Einwirkungen dritter, oder erschwerter Umweltbelastungen. Bei Veränderungen des Kaufgegenstandes wird keine Haftung übernommen. Der Verkäufer bestimmt den Ort zur Ausführung der Reparatur.

7.2 Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die Fehler im Werkstoff oder in der Werksarbeit aufweisen und die durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Ein Gewährleistungsanspruch muss vor einer Auftragsvergabe schriftlich (in Ausnahmefällen telefonisch) uns mitgeteilt werden.

7.3 Ersatzteile werden bei Gewährleistung von uns kostenfrei zugesandt. Werden bei Gewährleistung Teile erneuert, die nicht bei uns abgefordert wurden, werden nur unsere Preise verrechnet, es sei denn, wir konnten diese Teile nicht liefern. Die als fehlerhaft gerügten Waren sind uns zur überprüfung und eventuellen Gewährleistung einzusenden. Stellt sich heraus, dass die Rüge unberechtigt war, gehen sämtliche Kosten für Transport usw. zu Lasten des Kunden.

7.4 Bei Selbstmontage durch den Käufer gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten als vereinbart.

7.5 Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung nach dem BGB besteht nicht, es sei denn, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist den Fehler zu beseitigen.

7.6 Bei Alu- oder Holz Standzelten muss der Fußboden ein geeigneter sein. Wir können nicht prüfen, ob er für unsere Produkte passend auf Dauer ist. Keine Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8 Mangelfolgeschäden

8.1 Die Haftung für Mangelfolgeschäden sowie Verdienst- oder Nutzungsausfall wird ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Gewährleistungsansprüche ist die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten bei Montage durch Kunden (oder Versandartikel) bindend.

8.2 Unvermeidbare Webknoten und Farbpunkte (Pilze / Mikroorganismen) im Gewebe oder Schwitzwasserbildung gelten z.B. nicht als Mängel.

9 Umtausch

Ein Umtausch ist nur möglich, wenn der Grund des Umtausches erwiesener Maßen beim Verkäufer liegt. Benutzte Zelte sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.

10 Auftrag

Ein einmal erteilter Auftrag kann nach Bestätigung nicht mehr storniert werden, da die für diesen Auftrag erforderlichen Materialien, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände auftragsgebunden bestellt und hergestellt wurden, bzw. nach Maß zugeschnitten und geformt worden sind. Der Auftrag kann nur nach Aufmass – Blatt und erhalt vom Werk, nach technischer Machbarkeit von uns angenommen werden. Sollte es nicht möglich sein, wird der erteilte Auftrag vom Verkäufer storniert. Ein Anspruch auf Erfüllung besteht somit nicht.

11 übernahmebedingungen

Der Käufer ist verpflichtet, den Artikel unverzüglich nach übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach übergabe schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Feststellung durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Werden Form und Frist der Mängelanzeige versäumt, entfallen die Gewährleistungsansprüche. Der Artikel gilt als abgenommen, wenn der Käufer die Abnahme nicht innerhalb von einer Woche nach übernahme schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber dem Verkäufer ablehnt. Bleibt der Käufer nach der Anzeige der Bereitstellung mit der übernahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage im Rückstand oder verweigert er die Annahme der Nachlieferung, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, und zwar 25% des Verkaufspreises ohne Mwst. bei Serienmaßen und 50% bei Sondermaßen als Schadenersatz zu Fordern. In jedem Fall hat der Verkäufer bei Verzug des Käufers außerdem die Befugnis, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen.

12 Allgemeines und Gerichtsstand

12.1 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Sämtliche für den Auftragnehmer handelnde Personen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Vertragsergänzungen und -änderungen zu vereinbaren. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften des Kaufgegenstandes und Garantieversprechen. Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt hat.

12.2 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Bernkastel-Kues. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ferner gilt Bernkastel-Kues als vereinbarter Gerichtsstand, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

13 Reparaturen

Bei Reparaturen oder Abstellung von Fahrzeugen aller Art müssen diese eine eigene Versicherung haben. Die Fa. Vorzelte Dutzig haftet nicht für Beschädigungen- Diebstahl- Brand u.s.w. Insbesondere haften wir auch nicht für den Inhalt jeglicher Art, es sei denn es wird schriftlich auf dem Reparaturauftrag anders vereinbart.

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